
Vorgaben für Kurse aufgrund neuster Bundesmassnahmen
Ich bin etwas unsicher, welche Einschränkungen aufgrund der Bundrsmassnahmen nun für unsere Kurse gelten. Fällt das in die Sparte sport- und Freizeitsaktivitäten und es gilt das selbe wie für die Trainings?
Wenn ja, darf man das Bergen nicht mal mit Maske durchführen? Weil Kontaktsport verboten ist?
Lg barbara
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Liebe Barbara, es gibt hier noch einige Unklarheiten bezüglich der Auslegung der neuen Verordnung des Bundes.
Hier der Text aus dem soeben versendeten Krisenstabmailing:
Kurswesen
Im Rahmen der neuen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hat der Bundesrat am 28.10.2020 beschlossen, dass per 2. November Präsenzveranstaltungen an Weiterbildungsinstutionen bis auf Weiteres verboten sind.
Vom Verbot ausgenommen sind Unterrichtsaktivitäten, die «notwendiger Bestandteil eines strukturierten Bildungsgangs sind und für deren Durchführung eine Präsenz vor Ort erforderlich ist».
Wie die neue Verordnung konkret auf die SLRG-Module auszulegen ist, wird aktuell abgeklärt.
Wir informieren wieder sobald wir gesicherte Erkenntnisse haben.
Vorsorglich platzieren wir auf slrg.ch sowie im Kurskalender einen Hinweis auf die aktuellen Unsicherheiten für Kurse nach dem 02. November.
Sport
• Für Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag gelten keine Einschränkungen. Wettkämpfe dürfen jedoch nicht durchgeführt werden.
• Für über 16-jährige Personen gilt: Erlaubt sind Wassersportaktivitäten ohne Körperkontakt, wenn zusätzliche Abstandsvorgaben und Kapazitätsbeschränkungen gelten (Flächen von über 15m2 pro Person, resp. bei ruhigen Sportarten 10m2 ). Auch hier müssen Schutzkonzepte diese Vorgaben umsetzen.
Hinweis: In einzelnen Kantonen existieren weitergehende Regelungen. Diese sind zwingend zu beachten.