
Lohnfortzahlung bei Quarantäne nach Ehrenamtlichertätigkeit?
Guten Tag
Kann mit jemand sagen wie es sich verhält, mit der Lohnfortzahlung, wenn ein ehrenamtlicher Kursleiter nach einem Kurs in Quarantäne muss?
Ich könnte es nicht verantworten Kursleiter dem Risiko einer 2wöchigem Lohnausfall auszusetzen und ihn somit ggf. in existentielle Nöte zu bringen.
Susanne Naunheim
TL SLRG Wädenswil
-
Liebe Susanne, dies ist eine sehr wertvolle Frage.
Mit der Corona-Erwerbsersatzentschädigung verhält es sich seit dem 17.09.2020 wie folgt:
- Personen, die wegen einer ärztlich oder behördlich verordneten Quarantänemassnahme ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, haben Anspruch auf Erwerbsersatz. Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des AHV-pflichtigen Einkommens, das vor Beginn des Anspruchs auf die Entschädigung erzielt wurde, höchstens aber 196 Franken pro Tag. WICHTIG: Die Entschädigung wird nicht automatisch ausgerichtet sondern muss bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse beantragt werden.
-
Voraussetzungen hierfür ist, dass die Person obligatorisch bei der AHV versichert ist (also in der Schweiz wohnen oder in der Schweiz erwerbstätig sein) und einer unselbstständigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Quarantänemassnahme muss mit einem ärztlichen Attest oder mit der behördlichen Anordnung belegt werden.
-
Eine Ausnahme hiervon ist, wenn die Arbeit von zuhause erledigen werden kann (Homeoffice). In diesem Falle besteht eine Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers.
Weiterführende Informationen finden sich auf der Website des Bundesamtes für Sozialversicherung.
Schlussfolgerungen
- Ich empfehle dir, die Situation mit euren Kursleitenden anzusprechen - was ihr offenkundig bereits vorbildlich tut.
- Idealerweise klären diese individuell mit ihrem Arbeitgeber dessen Haltung zur freiwilligen Tätigkeit in der aktuellen Situation.
- Darauf basierend muss jeder Kursleitende im Sinne einer Güterabwägung für sich entscheiden, ob es für ihn stimmt, unter diesen Voraussetzungen und der Haltung seines Arbeitgebers in der aktuellen Lage freiwillig tätig zu sein.