
Schutzkonzept für Sicherungsdienste
Hallo Zusammen
An der gestrigen Vorstandssitzung kam die Frage auf, ob wir bei einem Sicherungsdienst ein Schutzkonzept erstellen müssen. Zum Beispiel für die Badewache oder für eine Sicherung bei einem (zb.) Seenachtsfest (sofern diese Sicherungen überhaupt stattfinden werden).
Unter anderem haben wir folgendes diskutiert:
- Mundschutz für Rettungsschwimmer (generell, oder nur bei Kontakt mit Personen / Hilfestellung / Pflaster / Verband / etc.)
- Desinfektion von Rettungsmaterial, kein Wechsel unter Rettungsschwimmern
- Abstand halten bei Kontrollen / Rundgang
Konkret sind dann folgende Fragen aufgetaucht:
- Gibt es hierfür Vorgaben von der SLRG?
- Müssen wir hier ein eigenes Schutzkonzept / Vorgaben / Empfehlungen für unsere Mitglieder erstellen?
- Oder sollte das durch den Veranstalter, bzw. Betreiber (zb. der Badi) zur Verfügung gestellt werden? Wenn ja: Was passiert, wenn wir damit nicht einverstanden sind?
Besten Dank und Gruss
Michi
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Danke für die Frage.
Das Schutzkonzept SLRG Trainings ist ja in der Zwischenzeit bereits im Umlauf. Auch für das Kurswesen wird in naher Zukunft ein entsprechendes Schutzkonzept erscheinen. Dies sind Konzepte um die Sektionen zu unterstützen.
Bezüglich Schutzkonzept, oder Empfehlungen/Leitlinien für Einsätze, Sicherungsdienst und evt. auch Aufsichtsdienste sind wir auch daran etwas kompaktes/übersichtliches zusammenzustellen. Es bleiben aber natürlich die Grundsätze die gleichen, wie auch in allen anderen Schutzkonzepten.
Für Veranstaltungen tut ein Veranstalter gut daran ein eigenes Schutzkonzept zu erarbeiten. Wie weit dieser auch einen Sicherungsdienst miteinbezieht ist Abklärungssache.
Badbetreiber müssen ein Schutzkonzept erstellen, ansonsten sie ihre Anlage nicht öffnen dürfen - nehmt hier sicher den Kontakt entsprechend auf. -
Marc Audeoud Danke für deine schnelle Antwort. Wir nehmen entsprechend Kontakt auf um das zu klären.
Herbert Dörnberger Vielen Dank für das Teilen eures Schutzkonzeptes. Das hilft uns enorm weiter, damit wir mit dieser Basis ebenfalls etwas erarbeiten können.
Ich denke allgemein macht es Sinn, dass wir uns nicht auf die Veranstalter / Badbetreiber verlassen können. In erster Linie geht es um die Sicherheit unserer Mitglieder / Rettungsschwimmer.
Danke euch