
Fragen zum SLRG Schutzkonzept für Trainings?
- Habt ihr Fragen & Inputs zur Umsetzung des SLRG Schutzkonzeptes für eure Trainings?
- Avez-vous des questions et des contributions concernant la mise en œuvre du concept de protection de la SSS pour votre entraînements?
- Avete domande e suggerimenti sull'attuazione del concetto di protezione SSS per la vostra allenamenti (training)?
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Wie ist das mit den Garderoben bzw. der Hinweis betreffend Umziehen mittels Badetuch zu verstehen? Dürfen wir die Garderoben nicht nutzen? Oder ist das nur eine Empfehlung der SLRG? In unserem Bad bestünde die Möglichkeit sich im Eingangsbereich auszuziehen (wenn man die Badehosen schon anhat), durch den Lehrereingang hinein und anschliessen via Garderoben wieder hinauszugehen. So wird Kontakt mit der nächsten Gruppe vermieden. Sich im Hallenbad mit Badetuchumhüllung wieder anzuziehen ist aufgrund der Wärme, nicht gerade angenehm und wenn man eh durch die Garderoben geht, könnte man sich dort ja geradesogut auch umziehen.
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Hallo Zusammen
Marc Audeoud said:
Bezüglich der Benutzung der Garderoben (wie auch der restlichen Infrastrukur wie z.B. Duschen und Toiletten) legt der Badbetreiber Massnahmen fest (in einem eigenen Schutzkonzept).Wie sieht die Situation aus, wenn der Badbetreiber kein Schutzkonzept erstellt und uns als Sektion für unser Training aber die Infrastruktur zur Verfügung stellt (quasi in Eigenverantwortung):
Können wir dann für die Nutzung ein eigenes Schutzkonzept erstellen? Oder muss das zwingend über den Betreiber laufen?
Danke und Gruss
Michi -
Etwas ist für mich an der Regelung zur Anzahl Personen nicht nachvollziehbar.
Es dürfen max. 5 personen als gruppe sport treiben. Mit 2m Abstand zueinander bzw. 10m2/person. So weit so gut. Im hallenbad heisst das aber, dass ich für Kreisverkehr zwei bahnen für die 4-5 schwimmer brauche.
Die stadt zürich sieht das mit dem kreisverkehr und 10m2/person in ihrem bäderschutzkonzept auch so vor, sieht aber dementsprechend ein maximum von 10 personen quf 2 bahnen vor. Öffentlicher badebetrieb ist ab circa 8. Juni vorgesehen.
Ich darf also aktuell nur mit 4 kids auf 2 bahnen (leiter zählt ja zur gruppe dazu), aber irgendwelche anderen leute dürfen "einzeln" zu 10 auf zwei bahnen??
Wie ist diese ungleichbehandlung zu erklären? Oder ist absehbar, dass bis zur bäderöffnung für die öffentlichkeit auch die gruppengrössen für trainingsgruppen nach oben angepasst werden? Bei fast 20 kids pro gruppe kann ich so nur alle 4-5 wochen für jedes kind ein Wasserraining anbieten.
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Hoi Zäme
Wie handhabt ihr das desinfizieren von Vereinsmaterial, welches im Pool (Chlorwasser) gebraucht wird. z.B Schwimmbretter, Pool-Bouy, Puppen.
Ein Apotheker hat mir auf Anfrage bestätigt, das Chlorwasser ja schon desinfizierend ist. Somit ist es nach gebrauch schon desinfiziert. Oder seht ihr das anders?
Danke für eure Rückmeldung.
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Hallo
Ich habe die neuen Rahmenbedingungen ab dem 06.06. gelesen. Aktuell stelle ich mir die Frage, wie wir schlau ein Training durchführen sollen, wenn wir pro Person 10 Quadratmeter Platz einrechnen müssen? Unser Hallenbad rechnet bei Kursen z.B. Schwimmkursen keine 10 Quadratmeter pro Person. Dies da man ja weiss, wer sich wann auf dieser Fläche aufgehalten hat, was im öffentlich Bereich ja nicht der Fall ist. Sie orientieren sich dann an der 2m Abstandsregel (dafür sind keine 10 Quadratmeter pro Person nötig). Könnten wir unser Schutzkonzept so gestalten?
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Im angepassten Kursprogramm Basis Pool gibt es beim Punkt 1.6.1 (Bergen zu zweit) keine Anpassungen. Darf man dies in zu dritt in der Praxis üben, d.h. mit Körperkontakt?
Der Nacken-Stirngriff darf aber nur mit der Puppe geübt werden?
Und: Gelten für den Parcours mit der Puppe im Plus Pool die gleichen Zeiten wie mit einer normalen Person?
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Hallo
Ich habe eine Frage betreffend den neuen Vorgaben zum Trainingsbetrieb. Ihr habt uns diese Unterlagen geschickt:
Ausserdem hat uns das Sportamt der Stadt Zürich das ok zur Bahnennutzung gegebenen, ohne Einschränkung der Personenzahl pro Bahn/Fläche o.ä.
Nun bin ich etwas verunsichert, mit wie vielen Personen wir trainieren dürfen. Im Musterschutzkonzept steht, dass pro 10m2 Trainingsfläche eine Person zulässig ist.
Ist dies eine zwingend einzuhaltende Bundesvorgabe? Wenn ja, würde das bei zwei Bahnen 12 Personen bedeuten. Wir sind pro Jugendtrainingsgruppe aber circa 17 Personen. Es hat aber noch einen 2-3m breiten Bereich entlang der Bahnen, wo wir auch Kraftübungen o.ä. machen könnten. Darf ich den zur Trainingsfläche dazuzählen? Dann dürfte ich mit allen gleichzeitig trainieren. Darf aber in der Regel nur 12 Personen im Wasser haben? Die Definition der Trainingsfläche gestaltet sich in unserem Fall etwas schwierig… -
Ich bin froh, wenn ich noch eine Rückmeldung auf meine Fragen vom letzten Donnerstag erhalte...
Im angepassten Kursprogramm Basis Pool gibt es beim Punkt 1.6.1 (Bergen zu zweit) keine Anpassungen. Darf man dies zu dritt in der Praxis üben, d.h. mit Körperkontakt?
Der Nacken-Stirngriff darf aber nur mit der Puppe geübt werden?
Und: Gelten für den Parcours mit der Puppe im Plus Pool die gleichen Zeiten wie mit einer normalen Person?