
Wiederaufnahme der SLRG-Aktivitäten
Die jüngsten Entscheidungen des Bundesrates haben auf die Aktivitäten der SLRG wesentlichen Einfluss:
SLRG-Trainings ohne Beschränkung der Gruppengrösse ab dem 06. Juni möglich.
SLRG Sektionen können seit dem 11.05.2020 Trainings in Kleingruppen von max. 5 Personen durchführen.
Auf den 06. Juni wird die Beschränkung der Gruppengrösse aufgehoben.
Auch nach dem 06. Juni gilt es jedoch Schutzmassnahmen zu berücksichtigen. Das «Schutzkonzept SLRG für Trainings» wird aktuell angepasst.
SLRG-Kurse können ab 06. Juni wieder durchgeführt werden
SLRG-Kurse können zwei Tage früher als ursprünglich kommuniziert wieder durchgeführt werden. Konkret ab dem 06. Juni und dies ohne Teilnehmerbeschränkung.
Das «Schutzkonzept Aus- und Weiterbildungskurse SLRG» bleibt unverändert.
Dem Schutzkonzept entsprechende Lektionspläne sind auf dem SLRG-Forum publiziert.
HINWEIS: Dass per 30.05.2020 die Obergrenze des Versammlungsverbots von bisher 5 auf 30 Personen erhöht wird, bedeutet nicht, dass SLRG-Kurse bereits vor dem 06. Juni durchgeführt werden können. SLRG-Kurse gelten explizit nicht als spontane Versammlungen im öffentlichen Raum.
Herzliche Grüsse und vielen Dank für euer Engagement
SLRG Krisenstab
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Wir müssen dein Schutzkonzept unserer Sektion einreichen zur Genehmigung.
Es wird auf weitere Schutzkonzepte hingewiesen wie die von Swimsports und dem Verband Schweizer Hallen- und Freibäder.
Auf welche Konzepte kann man Schutzkonzept aufbauen?
Reicht das SLRG Konzept und die Vorschriften der Badebetreiber?
Sind die oben erwähnten (oder andere) auch zu beachten beim Erstellen eines Schutzkonzeptes?